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Zweck des dbv-Landesverbands Bremen ist die unmittelbare Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft durch aktive und unmittelbare Förderung des Bibliothekswesens und der Information im Land Bremen im Interesse der Allgemeinheit und die Zusammenarbeit mit allen Bibliotheken und bibliothekarischen Einrichtungen. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder und setzt sich für diese im Interesse der Allgemeinheit im Bereich des deutschen und internationalen Bibliothekswesens ein.

Insbesondere nimmt sich der Landesverband der gemeinsamen Sachfragen des Bibliothekswesens an, die sich aus seinen Aufgaben für Leseförderung, Bildung und Wissenschaft ergeben. Er fördert und ergänzt die Bemühungen anderer Stellen, in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Bedeutung und die Erfordernisse des Bibliothekswesens zu vertiefen, den zuständigen Behörden und Gremien fachliche Unterlagen für Maßnahmen auf dem Gebiet des Bibliothekswesens zuzuleiten, sowie die notwendige Finanzierung und Sicherung des Bibliothekswesens zu erwirken.

Der Verband steht mit Ratschlägen und Stellungnahmen den Landes- und Kommunalbehörden Bremens in allen Bibliotheksangelegenheiten zur Verfügung und unterstützt die Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit der Bibliotheken im Lande Bremen. Zudem sichert der Landesverband Bremen durch die Mitarbeit in den Sektionen und Kommissionen des Bundesverbandes die Behandlung bibliothekarischer Sachfragen und die Anwendung der Ergebnisse im Bibliotheksbereich.  

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Weitere Informationen zum dbv-Landesverband Bremen, wie etwa Termine, Aktuelles oder die Satzung finden Sie auf der Internetpräsentation des Landesverband www.dbv-bremen.de.

 

 

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Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der Arbeit des Verbandes. Sie wählt den Vorstand und zwei Rechnungsprüfer, setzt im Rahmen dieser Satzung die Beiträge fest, genehmigt den Rechnungsabschluss, entscheidet über Satzungsänderungen, die Auflösung des Verbandes sowie über Anträge des Vorstandes über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung ist in der Regel mindestens ein Mal jährlich einzuberufen oder dann, wenn es das Interesse des Verbandes erfordert bzw. wenn es von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder beim Vorstand unter Angabe des Zweckes und der Gründe dafür schriftlich beantragt wird.

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dbv-Landesverband Bremen