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Der dbv-Landesverband Brandenburg hat den Zweck, die Belange von Kunst und Kultur als auch der Volks- und Berufsbildung im Land Brandenburg zu fördern. Das wird erreicht durch die aktive und unmittelbare Förderung des Bibliothekswesens. Der Landesverband vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten der Bibliotheken und berät die Stellen und Körperschaften gutachterlich, deren Arbeitsbereich das Bibliothekswesen betrifft oder berührt. Er hat die Aufgabe, die Kooperation der betreffenden Einrichtungen zu verbessern und gemeinsame Sachfragen zu behandeln. Darüber hinaus pflegt der Verband die fachliche Zusammenarbeit der Bibliotheken im Lande. Bei seiner Tätigkeit arbeitet er eng mit dem dbv, den bibliothekarischen Berufsverbänden und anderen Organisationen zusammen.

Insbesondere informiert der Landesverband Brandenburg die Öffentlichkeit über wichtige Ereignisse im regionalen Bibliotheks- und Informationswesen mit dem Ziel, das Verständnis für seine Bedeutung und Erfordernisse zu vertiefen. Er setzt sich bei den zuständigen Gremien und Behörden für die notwendigen rechtlichen Regelungen ein und wirbt für das Buch und das Lesen als eine unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft, Bildung und Information. Darüber hinaus unterstützt der Landesverband den Einsatz von zeitgemäßen Informationstechniken und Organisationsformen und fördert die spartenübergreifende Kooperation von Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen.

Seine Ziele erreicht der Landesverband vor allem durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, werbewirksame Präsentation und Aktionen, Informations- und Fortbildungsveranstaltungen und sonstigen Tagungen sowie durch Untersuchungen, Gutachten und Publikationen.  

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Weitere Informationen zum dbv-Landesverband Brandenburg, wie etwa Veranstaltungen, Aktuelles oder Förderprogramme finden Sie auf der Internetpräsentation des Landesverband bibliotheksverband-brandenburg.de.

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Die Mitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des Landesverbandes und entscheidet über alle, den Verband betreffenden Fragen von grundlegender Bedeutung. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Weitere Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitglieder oder der Vorstand dies verlangen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand vier Wochen vor dem Termin.

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